Windkraft Spezial

 

Warum die Alternativen keine Alternativen sind

Spätestens mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls im Jahr 2011 durch die EU startete hierzulande ein Prozess, der der Energiegewinnung aus kohlenstoffhaltigen Energieträgern wie Kohle, Gas und Öl den entschiedenen Kampf ansagte. Egal, ob Stromerzeugung, Automobil oder Heizung: alles sollte auf den Prüfstand und sich der Forderung nach einer dramatischen Reduzierung des bei der Verbrennung fossiler Kraftstoffe anfallenden Kohlendioxids (CO2) unterwerfen. Als Ziel wurde ausgegeben, den weiteren Temperaturanstieg der Erdatmosphäre auf 20 C zu begrenzen. Fast wie gerufen kam in diese ideologisch aufgeladene Diskussion auch noch der Reaktorunfall des Atomkraftwerks in Fukujima, den die deutsche Bundesregierung mit einem Moratorium und schließlich dem Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Kernkraft bis spätestens 2022 beantwortete.

Die Ziele waren dann zwar definiert, aber es existierten keine oder allenfalls vage Vorstellungen, wie diese beiden gigantischen Vorhaben – CO2-Reduzierung und Ausstieg aus der Atomenergie – gleichzeitig innerhalb des doch sehr strammen Zeitrahmens zu realisieren seien. Das Zauberwort „Alternative“ oder „Erneuerbare Energien“ wurde geboren, wobei in der allgemeinen Begeisterung und Euphorie den  Befürwortern entgangen war, dass es sich bei Deutschland um einen hochindustrialisierten Standort innerhalb eines europäischen Verbundes handelt, der auf eine sichere und kostengünstige Energieversorgung existenziell angewiesen ist. Der Wohlstand eines ganzen Landes und seiner Bevölkerung stehen auf dem Spiel, wenn innerhalb dreier Jahrzehnte ein eingespieltes System eine Kehrtwende um 1800 vollführen soll. Können die „Alternativen“ also eine Alternative sein? Die Antwort lautet zunächst: JA und NEIN!

JA, weil es dem Verbraucher, also dem Kühlschrank, der Waschmaschine, dem Fernseher und auch eines Tages dem E-Automobil grundsätzlich egal ist, womit der Strom aus der Steckdose produziert wurde. Ob Kernkraft, Stein- oder Braunkohle, Wasser oder Gas oder jetzt Photovoltaik, Wind oder Biogas: Hauptsache, Spannung und Frequenz des Stromes bleiben konstant und stehen an 365 Tagen des Jahres zu vernünftigen Konditionen uneingeschränkt zur Verfügung.

NEIN, weil mit dem bisher eingeschlagenen Weg der Bundes- und Landesregierungen wesentliche Prinzipien der Stromversorgung aufgegeben und bisher nicht erkennbar nachhaltig gesichert sind. So sind die Auswirkungen einer Dunkelflaute durch entsprechende Speichermöglichkeiten nicht abgesichert. Der Ausbau der Netzkapazitäten wird länger dauern als angenommen und führt bereits jetzt zu milliardenschweren Zusatzbelastungen der Verbraucher. Die CO2-Minderungsziele lassen sich mit dem derzeitigen Zustand der Gebäudedämmung und Umbau auf Elektroheizung sowie mit der vorhandenen Netzstruktur überhaupt nicht realisieren. Das Niederspannungsnetz ist darüber hinaus der zu erwartenden Belastung durch das nächtliche Laden von Millionen E-Autos nicht gewachsen. Es ist nicht annähernd ersichtlich und von der Bundesregierung auch nicht dargelegt, wie die finanziellen Aufwendungen für diesen völligen Umbau der Energieversorgung, die Dämmung des gesamten Gebäudebestands einschließlich der Ertüchtigung der elektrischen Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland von der Bevölkerung finanziell und konstruktiv bewältigt werden sollen.  Der Bundesrechnungshof hat in einer bemerkenswerten Bestandsaufnahme im Dezember 2016 an den Haushaltsausschuss des Bundestages bemängelt, dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium auch 6 Jahre nach dem Beginn dieser beiden Megaprojekte nicht in der Lage ist, eine quantitative Beschreibung der Ziele für eine sichere und bezahlbare Energiewende zu liefern. Das derzeitige Vorgehen der Bundes- und Landesregierungen erwecke eher den Eindruck eines Vorgehens nach dem Prinzip „Versuch und Irrtum“ und lasse eine professionelle Projektabwicklung weitgehend vermissen. Die nach wie vor und in absehbarer Zeit ungelöste Frage der Bewältigung mehrtägiger Flauteperioden ohne konventionelle Kraftwerke ist eine existenzielle Bedrohung des Industriestandorts Deutschland. Deutschland leistet sich mit der auf lange Zeit absehbar notwendigen Doppelstruktur aus erneuerbarer und konventioneller Erzeugung die teuerste Erzeugungsstruktur weltweit. Es ist geradezu vermessen zu glauben, in den verbleibenden 13 Jahren bis 2030 den Übergang in eine carbonfreie Stromerzeugung zu schaffen in Anbetracht der damit verbundenen technologischen Herausforderungen und finanziellen Belastungen.

NEIN, die Alternativen sind keine Alternative! Sie sind bestenfalls ein Beitrag auf dem Weg zu Alternativen.

Das Problem der Speicherung von Windstrom

Ein fundamentales Prinzip der Elektrizitätsversorgung besagt, dass Strom in demselben Moment erzeugt werden muss, in dem er verbraucht wird. Die bisherige Erzeugungsstruktur in Europa machte die Speicherung von Strom auch zu einer eher nebensächlichen Angelegenheit. Durch das europäische Verbundnetz waren immer genügend Reserveeinheiten verfügbar, wenn an anderer Stelle im Netz der Ausfall eines Kraftwerks oder ein höherer Bedarf zu decken war. Einige Pumpspeicherwerke reichten den jeweiligen Ländern aus, um kurzzeitige lokale Bedarfsspitzen zu befriedigen und auch nachts nicht benötigten Strom zur Wiederbefüllung der Wasserspeicher zu verwenden. Mit dem stetigen Zubau der fluktuierend einspeisenden Windkraft- und Photovoltaikanlagen wird das europäische Verbundnetz nun vor gewaltige Herausforderungen gestellt. Einerseits verteilt sich nun die Einspeisung nicht mehr auf wenige große Kraftwerkseinheiten, sondern auf mittlerweile zehntausende kleine Einspeiser. Diese sind nicht mehr an den früher bevorzugten Punkten positioniert, an denen der größte Verbrauch herrschte, sondern großflächig über das Land verteilt. Das stellt enorme Anforderungen an die Überwachung der Stabilität der Netze. Andererseits hängt die Erzeugungsleistung ausschließlich von meteorologischen Bedingungen ab und kann in kurzen Zeitabständen zwischen 0 und 100% der Leistung schwanken. Um derartige Erzeugungsschwankungen abzufedern wenn in Zukunft konventionelle Reservekapazität fehlt, bedarf es großer Speicher, die in der Lage sein müssen, sowohl schnell aufgeladen, aber auch im Sekundenbereich wieder auf Entladebetrieb umgesteuert zu werden. Dieser schnelle Wechsel zwischen Laden und Entladen ist notwendig, um das eherne Gesetz der Netzstabilität im europäischen Verbund zu gewährleisten. Weiterhin sollte die Entfernung zwischen Erzeuger und Speicher nicht allzu groß sein, um die Übertragungsverluste gering zu halten. Es gibt mittlerweile eine große Anzahl von Möglichkeiten der Speicherung von Strom, die sich durch unterschiedliche Eigenschaften für verschiedenartige Einsatzfälle optimieren lassen. Zu den direkten Speichern gehören Akkumulatoren und Kondensatoren, zu den indirekten Speichern Pumpspeicherwerke, Heißwasserboiler, Elektroliseure zur Erzeugung von Wasserstoff oder mechanische Schwungräder. Allen diesen Speichern ist gemeinsam, dass ihre Kapazität für einen mehrtägigen Einsatz bei einer Flaute und bei der für Deutschland notwendigen Energiemenge finanziell und bautechnisch nicht darstellbar ist.  Wie schon im Kapitel „Alternativen“ erwähnt, sind lediglich konventionelle Großkraftwerke in der Lage, eine mehrtägige und großräumige Flauteperiode mit der notwendigen Systemtauglichkeit zu überwinden. Selbst eine weitflächige Aufteilung der Speicher zur Versorgung des ländlichen Raums löst nicht das Problem, da die notwendigen Flächen in Ballungsräumen mit verbrauchsstarken Industrieansiedlungen nicht vorhanden sind. Das Problem der Speicherung wurde erst spät mit verschieden Förderprogrammen der Bundesregierung angeschoben. Es ist in der näheren Zukunft nicht mit entscheidenden Verbesserungen der verschiedenen Speichertechnologien zu rechnen, die großtechnische und im erforderlichen Leistungsbereich verfügbare Speicher zur Serienreife kommen lassen. Darüber hinaus behandelt die derzeitige Fassung des EEG den Einsatz von Speichern in Unkenntnis ihrer Funktion im Netz wie einen Endverbraucher, sodass der Einsatz unverhältnismäßig verteuert wird und im Netzbetrieb unattraktiv ist.  Unter Berücksichtigung aller Aspekte – notwendige Leistung und Energiemenge, Investitionsaufwand, Wirkungsgrade der verschiedenen Technologien – bieten sich in erster Linie Verbünde mit Ländern an, die über ausreichende Wasserkraftreserven verfügen (z.B. Nordlink mit Norwegen). Im kleinteiligen Bereich bietet sich die Vermarktung der Windkraftüberschüsse zur Gebäudeerwärmung mittels Heißwasser- oder Latentwärmespeicher an, da dies ohne nennenswerte Investitionen bei attraktiver Strompreisgestaltung im Low-tech-Bereich realisiert werden kann.

Wind weht und Sonne scheint, wenn die Natur es will. An diesem Prinzip wird sich auch in Zukunft nichts ändern und das stellt insbesondere die ideologischen Befürworter der Energiewende vor ein großes Problem. Müssen sie doch ihren Zuhörern erklären, dass man bei Windstille aus 100 Windrädern genau so viel Energie entnehmen kann wie aus 1000 Windrädern, nämlich n i c h t s! 100 mal 0 ist genauso 0 wie 1000 mal 0. Es hilft also überhaupt nichts, die Landschaft mit Windkraftanlagen zuzupflastern in der Hoffnung, die Menge werde den Erfolg schon bringen. Daraus erwächst lediglich ein neues Problem, wenn der Wind dann tatsächlich einmal ordentlich weht. Es wird dann wesentlich mehr Strom erzeugt, als für den Verbrauch benötigt wird und die Netze transportieren können. Da aber Erzeugung und Verbrauch stets im Gleichgewicht bleiben müssen und eine großtechnische Speicherung z.Zt. noch nicht zur Verfügung steht, bleibt nichts übrig, als einen Teil der Windkraftanlagen abzuregeln. Obwohl also Windstrom erzeugt werden könnte, muss die Windkraftanlage aus physikalisch-technischen Gründen stillgelegt werden. Nun hat sich der Gesetzgeber, sprich: Bundesregierung, eine wenig intelligente Lösung einfallen lassen, die das Risiko dieses naturgegebenen Zustands ganz einseitig dem Stromverbraucher aufbürdet. Im „Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)“ ist festgelegt, dass der Verbraucher dem Besitzer der Windkraftanlage auch den fiktiven oder „Phantomstrom“ zu bezahlen hat, den die Anlage während ihres Stillstands theoretisch hätte liefern können. Das ist nicht nur eine vollständige Abkehr vom Prinzip der Marktwirtschaft, bei der jeder Unternehmer das Risiko seiner Arbeit selbst tragen und im Wettbewerb mit anderen Anbietern seinen Preis kalkulieren muss. Dieses System hebelt auch den Mechanismus der Selbstregulierung aus, der normalerweise dafür sorgen würde, dass nur so viel Erzeugungskapazität aufgebaut wird, wie sinnvollerweise in einem freien Markt benötigt wird. Andererseits zahlt der Stromverbraucher auch noch für eine Ware, die er nie geliefert bekommen hat! Man kann diesen gesetzlich erzwungenen Zustand ruhig als Abzocke oder Betrug am Bürger bezeichnen, denn dieses System dient nicht dem Aufbau einer ökonomisch sinnvollen Stromerzeugungsstruktur, sondern hat sich mittlerweile zu einer gigantischen und milliardenschweren Umverteilungsmaschinerie von unten nach oben entwickelt. Alleine Schleswig-Holsteins Bürger zahlten im Jahr 2016 etwa 300 Mio. Euro für nicht gelieferten Strom an die Anlagenbetreiber. Das entspricht einem Anteil von etwa 100 Euro für jeden Bürger dieses Bundeslandes! Diese Belastung wird weiter wachsen, da die derzeitige Landesregierung keinerlei Anstalten macht, den Ausbau der Erzeugungskapazität einzustellen, bis die Netze ausreichend ausgebaut sind. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind weitere 340 Anlagen per Ausnahmeregelung von der derzeitigen Landesregierung in Schleswig-Holstein genehmigt. Da seit 2014 alle weiteren zugebauten Anlagen über das Jahr gesehen abgeregelt wurden, ist das auch bei den jetzt noch genehmigten Anlagen zu erwarten. Es ist also mit einer weiter kräftig ansteigenden Abzocke der schleswig-holsteinischen Verbraucher in den kommenden Jahren zu rechnen, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen der derzeitigen Politiker in Kiel.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie sozial- und wirtschaftsverträglich ist. Hierbei müssen alle Interessen berücksichtigt werden, auch jene, die nicht so durchsetzungsstark sind. Sonst verliert die Demokratie ihre Eigenschaft, jedem wenigstens die gleiche Chance zu bieten.

Windkraftanlagen – Schall, Infraschall und Periodizität –
und gesundheitliche Risiken einer direkten Nachbarschaft

1            Die Defizite des derzeit gültigen Bewertungs- und Normen-Systems

1.1         Die schalltechnische Prognose

Derzeit liegt einer Genehmigung von WKA nach Bundesimmissionsschutzgesetz ein schalltechnisches Gutachten zu Grunde, welches die zu erwartenden Schalldruckpegel an den nächstgelegenen Wohnhäusern mittels einer Prognose-Gleichung schätzt.

Diese Prognosegleichung schließt ihre Anwendbarkeit auf hohe WKA aber ausdrücklich aus, da sie lediglich für punktförmige Schallquellen bis 30 m Höhe entwickelt und an diesen validiert wurde. (Unterausschuss NA001-02-03-19, 2015)

Hier liegt ein grundlegender Fehler innerhalb der Anwendung der Norm.

1.2         Der A-Filter – dB(A) vs. dB

Die derzeit nach TA-Lärm gültige A-bewertete Quantifizierung des Schalldruckpegels wird in der Literatur vielfach als ungeeignet angesehen, um den Lärm großer Windkraftanlagen richtig einschätzen zu können.

Größere Windkraftanlagen emittieren zum einen den technischen Schall, zum anderen zu einem substanziellen Anteil Schall aerodynamischen Ursprungs, der sich zwangsläufig aus dem Betrieb ergibt.

Je größer der Rotordurchmesser, umso weiter verschiebt sich der emittierte Schall in den tieffrequenten Bereich, insofern sind große Anlagen lauter als kleine. Bei einer A-gewichteten Messung wird allerdings ein Großteil des Schalldruckpegels in der Auswertung weggefiltert.

Außerdem wird bei der nach Norm erfolgten Auswertung von Messergebnissen die Frequenzauflösung zu gering gewählt.

Spitzen bei charakteristischen Frequenzen, insbesondere im Infraschallbereich , werden bei dem üblicherweise angewandten Verfahren der Breitbandanalyse weggemittelt (geglättet).

Ein großer Anteil des Schalls wird messtechnisch nicht erfasst. Er ist jedoch vorhanden und wirkt sich direkt auf den menschlichen Organismus als Stressor aus.

1.3         Die Periodizität

Eine weitere Besonderheit des von WKA emittierten Lärms ist die Periodizität. Durch die Bewegung des Rotors entsteht ein rhythmisches immer wiederkehrendes Pulsieren, welches sich auf Grund mangelnder sensorischer Adaptionsmöglichkeiten des menschlichen Organismus als permanenter Stressfaktor auswirkt.

1.4         Fazit

Bei der schalltechnischen Vermessung von Windkraftanlagen werden insbesondere nicht erfasst:

  1. tiefe Frequenzen und Infraschall
  2. Spitzen bei charakteristischen Frequenzen durch zu geringe Frequenzauflösung
  3. Periodizität

2            Vorsorgender Gesundheitsschutz

Bei Umfragen klagen Anwohner von Windparks über zahlreiche gesundheitliche Beschwerden, die sie in direkten Zusammenhang mit dem Betrieb der Windkraftanlagen sehen:

  • Schlafstörungen (Einschlaf- bzw. Durchschlafprobleme)
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Tinnitis
  • Konzentrationsstörungen
  • Tagesmüdigkeit
  • Autoimmunerkrankungen
  • Nasenbluten
  • Bluthochdruck
  • Herzrythmusstörungen

u.v.a.

Zahlreiche europäische und außereuropäische Studien beschäftigen sich mit den Auswirkungen von großen WKA, wenn sie zu dicht am Wohnort stehen.

Einige Studien belegen konkret den Zusammenhang zwischen beobachteten Krankheitssymptomen bzw. Schlafqualität und Entfernung zwischen dem Wohnort und der nächstgelegenen Windkraftanlage (Nissenbaum et al., 2011; Paller, 2014).

Zusammenfassende Studien belegen die Notwendigkeit für größere Abstände, da ein Schutz der Bevölkerung vor schädlicher Schalleinwirkung selbst bei Abständen, die derzeit noch innerhalb der zulässigen Richtwerte liegen, nicht für gesichert angesehen werden kann. (z. B. Hanning und Evans, 2012)

3            Forderungen:

Aus oben dargelegten Gründen ergeben sich zwingend folgende Forderungen an eine verantwortungsvolle Politik für Schleswig-Holstein:

  1. A) Windkraftanlagen müssen aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes größere Abstände zu jeglicher Wohnbebauung haben. Die derzeitigen 400/800 m sind viel zu wenig. Ich empfehle mindestens 10H (die 10-fache-Gesamthöhe) als Mindestabstand. Die höhenabhängigen Abstände ermöglichen eine flexible Anpassung an unterschiedliche Anlage-Typen (z. B. benötigt eine 100m-hohe Anlage demnach nur einen Schutzabstand von 1000 m)
  2. B) Bestandsanlagen, die derzeit dichter an Wohnhäusern betrieben werden, sollen grundsätzlich nachts abgeschaltet werden, damit den schwerwiegenden Konsequenzen eines permanenten Schlafmangels von Anwohnern – besonders Kindern – vorgebeugt wird.

4          Literatur

European Environment Agency (EEA), 2001: Late lessons from early warnings: the precautionary principle 1896-2000. Environmental issue report No 22.

European Environment Agency (EEA), 2013: Die Kosten ignorierter Warnsignale – Späte Lehren aus frühen Warnungen, Band II. http://www.eea.europa.eu/de/pressroom/newsreleases/die-kosten-ignorierter-warnsignale-eea.

Phillips, C.V., 2011: Properly Interpreting the Epidemiologic Evidence About the Health Effects of Industrial Wind Turbines on Nearby Residents. Bulletin of Science, Technology & Society 31(4) 303-315.

Hanning C.P., Evans A., 2012: Wind turbine noise. British Medical Journal 344.

Paller, C., 2014: Exploring the Association between Proximity to Industrial Wind Turbines and Self-Reported Health Outcomes in Ontario, Canada. Thesis, University of Waterloo.

Schäffer, B., Schlittmeier, S.J., Pieren, R., Heutschi, K., Brink, M., Graf, R., Hellbrück, J., 2016: Short-term annoyance reactions to stationary and time-varying wind turbine and road traffic noise: A laboratory study. Acoustical Society of America, [http://dx.doi.org/10.1121/1.4949566], 2949-2963.

Dokumentation zur Schallausbreitung – Interimsverfahren für Windkraftanlagen,
Fassung 2015-05.1, Hrsg.: Unterausschuss NA001-02-03-19 UA  „Schallausbreitung im Freien“.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151029_OTS0188/tuev-austria-wissenschaftspreis-2015-bild

Wien, 28. Okt. 2015

Krahe, D., Schreckenberg, D., Ebner, F., Eulitz, C., Möhler, U., 2014: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Umwelt Bundesamt (Hrsg.), Texte 40, 2014.

Kelley, N.D.; A Proposed Metric for Assessing the Potential of Community Annoyance from Wind Turbine Low-Frequency Noise Emissions, 1987-11

Møller H., Pedersen, S., Staunstrup, J.K., Pedersen, C.S., 2012: Assessment of low‐frequency noise from wind turbines in Maastricht. Department of Development and Planning. 26 p.

Koch, C., 2015: Assessment and safety of non-audible sound. Ears Project Communique June 2015, EMRP.PTB-Studie

Nissenbaum, M.A., Armani J.J., Hanning, C.D., 2012, “Effects of industrial wind turbine noise on sleep and health”, Noise and Health 14, 237-243.

Schwere Eingriffe in die Naturlandschaft

Schon die reine Beschreibung des Wahlkreises mit seinen über 60 km Ostsee-Küstenlinie vom Bülker Leuchtturm im Süden, über die Eckernförder Bucht bis nach Schönhagen im Norden, dem „Grenzgewässer“ Schlei, Seen wie dem Bistensee, dem Wittensee oder dem Windebyer Noor und den Naturparks Schlei und Hüttener Berge zeigt, dass es sich um eine landschaftlich sehr abwechslungsreiche Fläche handelt. Tatsächlich weisen die in den Eiszeiten entstandenen Grund- und Endmoränen mit Gewässern, Feuchtflächen,Waldgebieten und dazwischen Äckern eine beachtliche faunistische und floristischeVielfalt auf. Noch … denn wenn es nach dem Willen der jetzigen Landesregierung geht, werden weite Bereiche dieser bislang weitgehend unzerstörten Landschaft in Zukunft von Windparks mit unzähligen Windkraftanlagen mit Höhen bis zu 200 m und möglicherweise noch mehr überschattet werden.

Dann ziehen sich Riesenmühlen bis 1500 m an die Steilküsten (geomorphologische Denkmale) heran und werfen je nach Tageszeit ihre Schatten über die Strände bis auf die Ostsee. Im Naturpark Schlei ragen sie zwischen Flächen eines Biotop-Verbundsystems auf und beeinflussen womöglich ein angrenzendes, gemeindeübergreifendes Moorgebiet. Und von den Hüttener Bergen grüßt nicht mehr die sanfte Kuppe des Aschbergs sondern die am Rande hochgezogenen Mühlen in der Gegend von Holtsee und Altenhof. Von Eckernförde kommend genießt man auf der B 76 nicht mehr den Blick auf den Goossee im Landschaftsschutzgebiet Küstenlandschaft Dänischer Wohld, vielmehr wird das Auge notgedrungen von den 180-m-Anlagen mit ihren Riesenrotoren etwas südlich des Sees festgehalten.

Mit jedem dieser geplanten oder bereits bestehenden Windparks mit unzähligen WKA sind unvermeidlich tiefe Eingriffe in die Natur verbunden. Dies beginnt bereits in der Bauphase. Knicks werden durchstochen, Bäume gefällt, Straßenverläufe zeitweilig verändert und kilometerlange Asphalt- oder Schotterpisten angelegt, über die Großtransporter WKA-Teile und Material zu den Baustellen schaffen. Die Erfahrung zeigt leider, dass dabei nicht einmal auf besetzte Nistkästen bzw. Nester Rücksicht genommen wird, ganz abgesehen von der über Monate währenden Unruhe, die zum Beispiel störempfindliche Tierarten – wie etwa Kraniche – auf Dauer vergrämen kann.

Stehen die Windanlagen dann, verbleiben viele Kilometer an Zuwegungen und Verbindungstrassen mit intensiv verdichteten Böden zwischen den WKA. Hinzu kommen die hausgroßen Fundamente der Mühlen und die teilweise großflächigen Arbeitsbereiche davor. Das sind insgesamt Quadratkilometer an bislang unzerstörter Landschaftsfläche, fallweise mit Einwirkungen auf den Wasserhaushalt, so dass von einer bleibenden Veränderung der Landschaft ausgegangen werden muss – mindestens für 25 Jahre oder sogar ein halbes Jahrhundert, falls irgendwann von oben ein Repowering beschlossen wird. Wobei der versprochene Rückbau ohnehin nur Zuwegungen aber nicht die Fundamente betrifft.

Eine Landesregierung, die vielleicht schon bald abgewählt wird, nimmt sich also heraus, aufgrund ihrer ohnehin schlechten und vor allem fehlerhaften Energiewende-Planung auf viele Jahrzehnte unsere Natur zu zerstören und unsere Landschaft irreparabel zu verändern!

Signifikante Tötungsgefahr für Vögel & Fledermäuse

Es ist unumstritten, dass derartig viele Vögel an den Rotorblättern der Windkraftanlagen verenden, dass die Industrieanlagen teilweise den Bestand einiger Arten sogar gefährden. Die meisten Schlagopfer werden nie gefunden. Für Raubwild sind sie ein gefundenes Fressen. Zigtausenden Fledermäusen zerplatzen regelrecht die Lungen in der Nähe der Anlagen. In unserer Region ist zunehmend der Bestand der Seeadler gefährdet. Sollten die bislang geplanten WKA in hoher Anzahl die Eckernförder Bucht umstellen, ist die Population signifikant gefährdet. Davon wollen Windkraftbetreiber in der Regel aber wenig wissen. Auch Mäusebussarde werden zunehmend zu Problemvögeln für die Windkraft. Unglaublich ist die Haltung der Grünen in Schleswig-Holstein. War man doch immer der Meinung, gerade diese Partei setzt sich entschlossen für den Schutz von Tieren und Landschaft ein, wurde die grüne Seele vieler Umweltschützer verraten und verkauft. Die Empfehlungen der deutschen Vogelschutzwarte im Neuen Helgoländer Papier werden in vielen Teilen deutlich missachtet – Naturschutz wird mit Füßen getreten. Und das alles nur, damit SPD, Grüne und SSW ihr politisches Ziel, 2% der Landesfläche als Windvorrangflächen auszuweisen, unbedingt gegen alle Widerstände umsetzen können. Die Quittung vieler ihrer treuen Wähler ist diesen Parteien gewiss. Die Mitglieder einiger Naturschutzvereine in der Region haben ihnen bereits den Rücken zugekehrt.

Der Phantomstrom – Abzocke aller Stromverbraucher

      Wind weht und Sonne scheint, wenn die Natur es will. An diesem Prinzip wird sich auch in Zukunft nichts ändern und das stellt insbesondere die ideologischen Befürworter der Energiewende vor ein großes Problem. Müssen sie doch ihren Zuhörern erklären, dass man bei Windstille aus 100 Windrädern genau so viel Energie entnehmen kann wie aus 1000 Windrädern, nämlich n i c h t s! 100 mal 0 ist genauso 0 wie 1000 mal 0. Es hilft also überhaupt nichts, die Landschaft mit Windkraftanlagen zuzupflastern in der Hoffnung, die Menge werde den Erfolg schon bringen. Daraus erwächst lediglich ein neues Problem, wenn der Wind dann tatsächlich einmal ordentlich weht. Es wird dann wesentlich mehr Strom erzeugt, als für den Verbrauch benötigt wird und die Netze transportieren können. Da aber Erzeugung und Verbrauch stets im Gleichgewicht bleiben müssen und eine großtechnische Speicherung z.Zt. noch nicht zur Verfügung steht, bleibt nichts übrig, als einen Teil der Windkraftanlagen abzuregeln. Obwohl also Windstrom erzeugt werden könnte, muss die Windkraftanlage aus physikalisch-technischen Gründen stillgelegt werden. Nun hat sich der Gesetzgeber, sprich: Bundesregierung, eine wenig intelligente Lösung einfallen lassen, die das Risiko dieses naturgegebenen Zustands ganz einseitig dem Stromverbraucher aufbürdet. Im „Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)“ ist festgelegt, dass der Verbraucher dem Besitzer der Windkraftanlage auch den fiktiven oder „Phantomstrom“ zu bezahlen hat, den die Anlage während ihres Stillstands theoretisch hätte liefern können. Das ist nicht nur eine vollständige Abkehr vom Prinzip der Marktwirtschaft, bei der jeder Unternehmer das Risiko seiner Arbeit selbst tragen und im Wettbewerb mit anderen Anbietern seinen Preis kalkulieren muss. Dieses System hebelt auch den Mechanismus der Selbstregulierung aus, der normalerweise dafür sorgen würde, dass nur so viel Erzeugungskapazität aufgebaut wird, wie sinnvollerweise in einem freien Markt benötigt wird. Andererseits zahlt der Stromverbraucher auch noch für eine Ware, die er nie geliefert bekommen hat! Man kann diesen gesetzlich erzwungenen Zustand ruhig als Abzocke oder Betrug am Bürger bezeichnen, denn dieses System dient nicht dem Aufbau einer ökonomisch sinnvollen Stromerzeugungsstruktur, sondern hat sich mittlerweile zu einer gigantischen und milliardenschweren Umverteilungsmaschinerie von unten nach oben entwickelt. Alleine Schleswig-Holsteins Bürger zahlten im Jahr 2016 etwa 300 Mio. Euro für nicht gelieferten Strom an die Anlagenbetreiber. Das entspricht einem Anteil von etwa 100 Euro für jeden Bürger dieses Bundeslandes! Diese Belastung wird weiter wachsen, da die derzeitige Landesregierung keinerlei Anstalten macht, den Ausbau der Erzeugungskapazität einzustellen, bis die Netze ausreichend ausgebaut sind. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind weitere 340 Anlagen per Ausnahmeregelung von der derzeitigen Landesregierung in Schleswig-Holstein genehmigt. Da seit 2014 alle weiteren zugebauten Anlagen über das Jahr gesehen abgeregelt wurden, ist das auch bei den jetzt noch genehmigten Anlagen zu erwarten. Es ist also mit einer weiter kräftig ansteigenden Abzocke der schleswig-holsteinischen Verbraucher in den kommenden Jahren zu rechnen, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen der derzeitigen Politiker in Kiel.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie sozial- und wirtschaftsverträglich ist. Hierbei müssen alle Interessen berücksichtigt werden, auch jene, die nicht so durchsetzungsstark sind. Sonst verliert die Demokratie ihre Eigenschaft, jedem wenigstens die gleiche Chance zu bieten.

Windkraftanlagen und Immobilienwerte

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt bei den Folgen einer forcierten flächendeckenden Bebauung des ländlichen Raumes mit Windkraftanlagen ist der volkswirtschaftliche Schaden durch massive Verluste bei den Immobilienwerten.

Gutachten von Immobiliensachverständigen ergaben Immobilienwertverluste von 20-50% je nach Entfernung zu den Windkraftanlagen. Bei einer Umzingelung des Wohnhauses mit Windkraftanlagen ist mit einer Unverkäuflichkeit zu rechnen.

Hieraus ergeben sich schwerwiegende Konsequenzen für die Immobilienbesitzer, denen zum einen ihre Altersabsicherung genommen wird. Außerdem sinkt der Beleihungswert eines Hauses bei Wertverlust, was zur Folge hat, dass z. B. bei Neubauten die Abtragsraten erhöht werden.

Junge Familien, die ihr gesamtes Geld in den Neubau der eigenen Immobilie gesteckt haben, geraten bei einer plötzlichen Entwertung mit höheren Tilgungsraten in teilweise existenzielle Nöte.

Auch Altimmobilienbesitzer können bei einer solch massiven Entwertung nicht mehr mit Krediten für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen rechnen, was zwangsweise zu einem zunehmenden Verfall und weiteren Entwertung alter Immobilien im ländlichen Raum führt.

Alle diese Effekte bleiben unentschädigt. Der Bau von Windkraftanlagen ohne ausreichend akzeptierte Mindestabstände an die Wohnbebauung heran bedeutet eine kalte Enteignung der Immobilienbesitzer im ländlichen Raum.

 Wie Feierabendpolitiker eingelullt werden

Wer sich in ein schleswig-holsteinisches Gemeindeparlament wählen lässt, der macht seine Arbeit ehrenamtlich. Heutzutage dürfen wir froh sein, wenn sich überhaupt noch Personen finden, die ihre Zeit opfern und sich für unsere Interessen einsetzen. Viele trauen den Parteien nicht mehr bzw. wollen ihren Namen nicht für eine Partei hergeben. Vielerorts gründen sich Wählergemeinschaften, oftmals deshalb, weil die Ortsverbände der Parteien so dermaßen zusammengeschrumpft sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, eine Liste zur Wahl aufzustellen.

Kommunalpolitiker sind Feierabendpolitiker! Und das soll sich keinesfalls abwertend anhören, sondern lediglich eine Tatsache beschreiben. Die Gemeindevertreter müssen ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl nämlich nach ihrer Arbeit in ihrer Freizeit nachgehen und bekommen diese Zeit nicht vergütet, wie etwa Landes- oder Bundespolitiker.

Grundsätzlich muss man jedem ehrenamtlichen Vertreter in einem Gemeinderat unterstellen, dass er seine Arbeit völlig unbefangen und ohne Eigeninteresse erledigt. Beim genaueren Hinschauen bemerkt man jedoch leider, dass Ausnahmen auch hier die Regel bestätigen.

In Sachen Windkraft gibt es hierfür etliche Beispiele. Gemeindevertreter, die in ihrer Gemeinde Land besitzen, auf dem nun Windkraftanlagen geplant sind oder gleichzeitig wichtige Posten bei Banken, Stiftungen oder Vereinen besetzen, gibt es reichlich. Wann ein Gemeindevertreter befangen ist, dürfte an sich klar sein, nur müssen sich Kommunalpolitiker selbst für befangen erklären, wenn sie einen Konflikt erkennen. Nach einem Jahr ist alles verjährt, wenn überhaupt jemand auf die Idee käme, hinsichtlich einer möglichen Befangenheit kritisch zu hinterfragen.

Gemeindevertreter mit Eigeninteressen nehmen selbstverständlich Einfluss auf die Entscheidungen ihrer Kollegen im Gemeinderat.

Windkraftfirmen kennen das Procedere ganz genau. Sie schulen ihre Mitarbeiter und erklären ihnen, wie sie mit welcher Situation in den Gemeinden umzugehen haben.

Zunächst müssen einige Befürworter ausfindig gemacht werden, die Einfluss auf andere haben.

Die Mär von der Gewerbesteuer ist ein sicheres Argument bei fast allen Vertretern. Spendenzusagen für Kindergärten etc. wurden teilweise ausgesprochen.

Fußballvereine werden mit neuen Trikots ausgestattet, das spricht sich herum und bringt den Windkraftfirmen ordentlich Sympathie ein. Das nächste Golfturnier des Elitegolfclubs, dessen Spieler zukünftig unter Windkraftanlagen die Bälle einlochen sollen, wird powered by Firma XY-Wind. Somit sind auch die Rechtsanwälte, Ärzte etc. unter den Mitgliedern des Clubs ruhiggestellt.

Nun kommen allerdings Bedenken. Lärmbelästigung, Infraschall, Landschaftszerstörung und eine Gefahr für Tiere werden angesprochen. Aber dafür haben die Firmen längst eine Lösung parat. Ganze Gemeinderäte werden zu Testanlagen eingeladen. Auf der gesponserten Busfahrt kommt bei Kaffee und belegten Brötchen gute Stimmung auf. Auf dem Testgelände dreht sich eine Windkraftanlage stark gedrosselt. Sie wirkt zwar mächtig, aber von Lärm kann hier keine Rede sein. Nun werden Zahlen in den Raum geschmissen – Zahlen über zu erwartende Gewerbesteuer für die Gemeindekassen. Und die Zahlen wirken. In den Augen vieler Bürgermeister leuchten die Dollarzeichen. Ab wann Gewerbesteuer das Gemeindesäckel füllen wird und wieviel tatsächlich nach Abzug von Umlagen übrigbleiben wird, scheint erst einmal nicht zu interessieren. Die Gemeinde soll plötzlich Industriestandort werden und sich dumm und dusselig verdienen.

Das war die schwerste Hürde. Nun ist es fast geschafft! Lediglich eine lästige Einwohnerversammlung muss überstanden werden. Diese Versammlung ist nötig, damit später keine Vorwürfe laut werden können. Auf die Fragen der besorgten Bürger sind die Antworten bereits vorab zu Papier gebracht, denn diese wiederholen sich auf jeder dieser Versammlungen. Jeder Fragesteller hat seinen Namen zu nennen, welcher umgehend notiert wird. Einige schreckt das ab, sie stellen ihre Fragen gar nicht erst.

Alle Ängste sind genommen. Die Planer der Windkraftanlagen werden für weitere Fragen in der Zukunft selbstverständlich immer gern zur Verfügung stehen, denn es gibt nur ein Miteinander mit allen Bürgern.

Der Entscheidung in der nun folgenden Bauausschusssitzung und der Gemeinderatssitzung steht also nichts mehr im Wege.

Nach dem Unglück in Fukushima 2011 folgte die Goldgräberstimmung und die hier beschriebene Vorgehensweise wurde überall im Lande so oder ähnlich vollzogen. 2012 stellten sich in vorgefertigten Beschlussvorlagen durch einige Ämter viele Gemeinden positiv gegenüber der Windkraft, was sich zunächst auch positiv anhörte, später aber verheerende Folgen haben sollte.

Im Idealfall findet sich ein hoher Bankbeamter, der gleichzeitig Bauausschussvorsitzender oder Bürgermeister einer Gemeinde ist. So besteht die Möglichkeit, ihm anzudeuten, dass das große Geschäft mit der Windkraft auch gern mit der örtlichen Bank abgewickelt wird. Provisionsmöglichkeiten? Darüber wird auch in der Zukunft niemals jemand etwas erfahren.

Sicherlich gibt es auch viel extremere Beispiele und es gibt natürlich auch die ehrlichen Vorhabenträger im Windkraftkrimi. Jedoch geht es immer um sehr viel Geld. Und mal ehrlich und Hand aufs Herz: Ab wann ist die Entscheidung eines jeden beeinflussbar?

Es soll hier niemand zu Unrecht beschuldigt werden, die meisten ehrenamtlichen Gemeindevertreter sind Idealisten und setzen sich ehrlich und unbestechlich für unser aller Gemeinwohl ein. Viele werden einfach vorgeführt und bemerken gar nicht, dass sie für ein ganz böses Spiel benutzt werden. Wenn sie es bemerkt haben, ist das Kind in bereits in den Brunnen gefallen. In der Regel schaut man in einem solchen Fall beschämt sein Spiegelbild an. Schlimm wird es aber, wenn man beim Einkaufen oder beim Friseur plötzlich angesprochen wird und in Erklärungsnöte kommt. Die meisten Bürger lassen sich niemals auf öffentlichen Ausschuss- oder Gemeinderatssitzungen sehen. Ihre Meinung entsteht über soziale Medien, das Fernsehen, Radio oder die Tageszeitung. Der naive Feierabendpolitiker wird plötzlich an den Pranger gestellt. Seinetwegen ist die Landschaft versaut, können Anwohner aufgrund des Lärms nicht mehr schlafen und werden krank. Ganze Gemeinden sind heute zerstritten, Feste werden abgesagt, Nachbarn sprechen nicht mehr miteinander. Das ist dann das Ende des Traums der hoch gelobten Energiewende. An den Anblick der riesigen Industriegarten im Vorgarten müssen sich die Menschen nun gewöhnen. Die Gräben in der Dorfgemeinschaft bleiben lange, womöglich über Generationen.